- Mitglied werden
Wohnen bei uns heißt - Mitglied sein!
Jede natürliche Person, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied werden. Für die Nutzung einer Wohnung ist dies Grundvoraussetzung.
Einen Antrag stellen Sie direkt in unserer Geschäftsstelle, wo Sie auch alle noch offenen Fragen beantwortet bekommen.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Daran gebunden ist die Übernahme von einem Pflichtanteil (160,oo EUR) sowie ein Eintrittsgeld (25,oo EUR). Die weitere Anteilszahlung (je 160,oo EUR pro Anteil) richtet sich nach der jeweiligen Wohnungsgröße und ist in der Satzung festgelegt.
Bei Auszug aus der Wohnung kann die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden. Das eingezahlte Geschäftsguthaben wird dann entsprechend der in der Satzung festgelegten Frist ausgezahlt.
Satzung der WG Lichtenstein eG zum Download
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Satzung_Neufassung_2020.pdf 262 KB
Wir sind für Sie da:
Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein eG
Thomas-Müntzer-Weg 13
09350 Lichtenstein
Geschäftszeiten: | |
Mo: | 7.00 - 15.30 Uhr |
Di: | 9.00 - 12.00 / 14.00 bis 18.00 Uhr |
Sprechtag | |
Mi: | 7.00 - 15.30 Uhr |
Do: | 7.00 - 15.30 Uhr |
Fr: | 7.30 - 11.45 Uhr |
Telefon: | 037204 / 2162 |
Fax: | 037204 / 87823 |
E-Mail: | post@wg-lichtenstein.de |