WG Lichtenstein eG

Ernst-Schneller-Siedlung 1-4

Das könnte Ihr neues Zuhause sein, rundum sorglos

Mit speziellen Wohnformen und individuellen Wohnunraumanpassungen ermöglichen wir unseren Mitgliedern bis ins hohe Alter selbstbestimmt und komfortabel zu wohnen.

Durch Umbaumaßnahmen werden insgesamt 43 seniorengerechte Wohnungen geschaffen. Hier möchten wir Ihnen einige Grundrisse der geplanten 2- und 3-Raumwohnungen vorstellen.

 


Begegnungszentrum in unserer Geschäftsstelle

Neben den Arbeitsräumen für unsere Mitarbeiter ist das Herzstück unserer Geschäftsstelle ein modern ausgestatteter Mehrzweckraum.

Damit haben wir ein Begegnungszentrum, in dem wir unseren Mitgliedern und Mietern unterschiedliche Freizeitangebote unterbreiten können. Die Palette reicht von Spiel- und Bastelnachmittagen, Vorträgen zu verschiedenen Themen bis zu kulturellen Veranstaltungen. (siehe Veranstaltungen).

Aber der Mehrzweckraum kann auch als Begegnungsstätte für Feierlichkeiten, Feiern im Familienkreis und anderen Veranstaltungen genutzt werden. - Details erfahren Sie hier


Worauf Sie achten sollten !

Thermostatventil überprüfen

Nach behobenen Havarien in der Fernwärmeversorgung bitten wir alle Mieter, beim Wiederanfahren der Heizungsanlage die Funktion der Thermostatventile an den Heizkörpern zu überprüfen. Bei - aus Ihrer Sicht - auftretenden Unregelmäßigkeiten sollten Sie umgehend unsere Geschäftsstelle informieren, damit das Problem rasch geklärt werden kann.

 

Hausratversicherung schützt Hab und Gut

In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten ist oftmals Sparen angesagt. Zu rasch entscheidet sich mancher deshalb dazu, auf ausreichenden Versicherungsschutz zu verzichten. Ein Entschluss, der zum Bumerang-Effekt führen kann, wenn es durch unvorhersehbare Ereignisse zu Schäden oder Schadenersatzforderung mit Existenz bedrohenden Ausmaßen kommen kann. Mit den richtigen Versicherungen kann man dem vorbeugen und sich schützen. Denn Versicherungsbeiträge sind planbar, Kosten für Schadenersatz leider nicht. 

Mieter gehen zu oft davon aus, dass Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen, in jedem Falle automatisch zu einer berechtigten Schadenersatzforderung gegenüber der Genossenschaft oder einem anderen führt. Diese Annahme ist jedoch falsch! Die Gebäude, in denen Sie wohnen, sind über Gebäudeversicherungen gegen viele Gefahren versichert. Diese decken aber keine Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung, dafür muss jeder selbst Sorge tragen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall eine Hausratversicherung abschließen. Als versicherte Gefahren sind dabei in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruch/Diebstahl üblich. Neben den direkten Schäden selbst sind auch die daraus resultierenden Folgen oft nicht einschätzbar.

Was passiert, wenn die ganze Wohnung abbrennt und unbewohnbar wird? Innerhalb weniger Zeit muss eine neue Bleibe gesucht werden. Auch diese Kosten sind in der Regel über eine Hausratversicherung gedeckt! Nicht Versicherte müssen dann die Kosten für den zerstörten Hausrat und eine Pension oder Hotel selbst tragen!

Sollten Sie also feststellen, dass Sie "Handlungsbedarf" haben, suchen Sie den Rat eines Fachmannes, der Ihnen zu all diesen Problemen sachkundig Auskunft geben kann.

 

Begrüßungsgeld für Neugeborene:

Für jedes neugeborene Kind wird an die entsprechenden Mieter ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200,- EUR gezahlt.

Wir sind für Sie da:

Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein eG
Thomas-Müntzer-Weg 13
09350 Lichtenstein

Geschäftszeiten:
Mo:  7.00 - 15.30 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 / 14.00 bis 18.00 Uhr
  Sprechtag
Mi: 7.00 - 15.30 Uhr
Do: 7.00 - 15.30 Uhr
Fr: 7.30 - 11.45 Uhr
   
Telefon: 037204 / 2162
Fax: 037204 / 87823
E-Mail: post@wg-lichtenstein.de